zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 63

Strafverfügung: Hinterlegung

•Eine

Strafverfügunggilt durch

Hinterlegungohne Zustellversuch als ordnungsgemäß zugestellt, wenn der Bestrafte von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wußte, nach den USA emigrierte und der Finanzbehörde keine Abgabestelle mitgeteilt hat — (§ 8 ZustelIG), (Abweisung)

(, 0099)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...