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Produkthaftungsrückstellung in der Handelsbilanz ab 1994
Durch die einschränkenden Bestimmungen des § 9 EStG wird die steuerliche Wirkung der Bildung (bzw. Auflösung) einer Produkthaftungsrückstellung ab 1994 (bzw. 1998) in »streng überprüfbare« Bahnen gelenkt.
Es ist die Frage zu klären, ob handelsrechtlich die Verpflichtung zur Bildung einer Produkthaftungsrückstellung von diesen steuerlichen Einschränkungen betroffen sein wird.
Weiterführung in der Handelsbilanz
Gerade die in der Literatur (vgl. dazu Köglberger in SWK-Heft 29/1993, Seite A 491 ff.) vorgebrachten Argumente über die Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung aus handelsrechtlicher Sicht (die natürlich auch dazu gedient haben, die steuerliche Zulässigkeit — aufgrund des bis zur neuen Rechtslage 1994 gültigen Maßgeblichkeitsprinzips — zu untermauern) verpflichten in vielen Fällen zur Weiterführung der Produkthaftungsrückstellung in der Handelsbilanz, während ihre Auswirkung auf die Steuerbilanz durch die ausdrückliche steuerrechtliche Regelung hintangehalten wird.
Auflösung in der Handelsbilanz
Trotzdem scheint unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Auflösung der Produkthaftungsrückstellung in der Handelsbilanz denkbar, wobei allerdings zwei Fälle zu unterscheiden sin...