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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite A 357

Abflußzeitpunkt von Zinsen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Vermietungen

Abflußzeitpunkt von Zinsen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Vermietungen

Dr. Gerhard Kohler

Geschuldete Zinsen sind keine Betriebsausgaben und Werbungskosten

VON DR. GERHARD KOHLER

In der SWK wird in der Checkliste zum Jahresende jedes Jahr darauf hingewiesen, daß Zinsen nur dann in dem betreffenden Jahr als Betriebsausgaben (beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner), Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden können, wenn diese Zinsen noch vor dem 31. 12. des betreffenden Jahres bezahlt werden. Sind weder Aktivstände am Konto vorhanden noch im Laufe des Jahres Tilgungen in der Höhe der Zinsen erfolgt, dann genügt die Verbuchung am Konto allein nicht. Werden die Zinsen durch Fremdmittel getilgt, dann sind die Fremdmittel bei einer anderen Bank aufzunehmen, weil ansonsten gegenüber der Bank kein Abfluß, sondern nur eine Umbuchung stattgefunden hat.

Diese Aufforderung, die Zinsen doch zu bezahlen oder bei einer Fremdfinanzierung durch die Zwei-Konten-Theorie (bzw. Zwei-Banken-Theorie) abzudecken, wird in der Praxis unter Hinweis auf die bestehende Verwaltungspraxis nicht sehr ernstgenommen, zumal die SWK schon wiederholt darauf hingewiesen wurde, diese »Schwarzmalerei« doch zu unterlassen. Daß in der Verwaltungspraxis hingegen tatsächlich anders entschieden wird, zeigt ...

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