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Wirtschaftsgüter: Vorsteuerberichtigung
•Ein Unternehmer, der Wirtschaftsgüter, die er für seinen Gewerbebetrieb angeschafft hat, später in seinem pauschalierten
land- und forstwirtschaftlichenBetrieb verwendet, hat die im Gewerbe beanspruchte Vorsteuer zu berichtigen — (§ 12 Abs. 7 UStG), (Abweisung)
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