zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1994, Seite R 26

Berufungsfrist: Verlängerung

•Ein Antrag auf

Verlängerungder

Berufungsfristgegen die Wiederaufnahmebescheide gilt nicht gleichzeitig als Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist gegen die Sachbescheide — (§ 273 Abs. 1 lit. b BAO)

Die Beschwerdeführerin erhielt nach einer Betriebsprüfung neue Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für drei Jahre und die dazugehörenden Wiederaufnahmebescheide. Sie beantragte Fristverlängerung für die Berufung, die sie »gegen die Wiederaufnahmebescheide aufgrund der Betriebsprüfung (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1985—87)« einlegen wolle. Das Finanzamt verlängerte mit Bescheid die Frist zur Einbringung einer Berufung »gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Einkommen- und Umsatzsteuer 1985—87«. In der fristgerecht eingebrachten Berufung führte die Beschwerdeführerin aus, daß sich das Rechtsmittel gegen die Nichtanerkennung diverser auschließlich betrieblich bedingter Ausgaben sowie gegen die Nichtberücksichtigung von Investitionsbegünstigungen für die im Zuge der Betriebsprüfung aktivierten Aufwendungen richte. In der der Berufung beigegebenen gegliederten Begründung wird nicht die amtswegige Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Streitjahre, sondern die Nichtanerke...

Daten werden geladen...