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Finanzstrafgesetz
Finanzstrafgesetz
Entdeckung der Tat (§ 29 FinStrG)
Michael Tanzer behandelt die Entdeckung der Tat als Ausschlußgrund für die strafbefreiende Selbstanzeige (ÖStZ 1993, 302 f.). In Österreich führt nur eine Entdeckung der Tat durch Finanzstrafbehörden oder sonstige Hoheitsträger, denen eine unmittelbare Verpflichtung zur Verständigung der Finanzstrafbehörde zukommt, zum Ausschluß der Strafbefreiung der Selbstanzeige.