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Anwendbarkeit des § 12 EStG bei § 4-Abs. 3-Rechner in der Forstwirtschaft
•Anwendbarkeit des § 12 EStG bei § 4-Abs. 3-Rechner in der Forstwirtschaft
(BMF) — Die Anwendbarkeit des § 12 EStG erstreckt sich auf die betrieblichen, somit auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte. Voraussetzung ist jedoch eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1, § 5 oder § 4 Abs. 3 EStG. Bei pauschaler Gewinnermittlung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist der § 12 EStG jedoch nicht anwendbar. (