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Veröffentlichung der Künstliche-Intelligenz-Verordnung
Die Europäische Kommission konkretisiert mit dem am veröffentlichten Legislativvorschlag den europäischen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Der Einsatz von KI-Systemen soll einerseits gesellschaftliche Vorteile, Wirtschaftswachstum sowie Innovationen ermöglichen, bringt andererseits aber auch neue Risiken und Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Sicherheit der Nutzer und die Grundrechte mit sich. Um den potenziellen Risiken entgegenzuwirken, umfasst das neue regulatorische Rahmenwerk zur Künstlichen Intelligenz die folgenden spezifischen Ziele:
S. 380Gewährleistung der Sicherheit der in der Union am Markt eingesetzten KI-Systeme;
Wahrung der Rechtssicherheit für Investitionen und Innovationen im Bereich der KI;
Verbesserung der Governance und der wirksamen Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften in Bezug auf die Grundrechte und Sicherheitsanforderungen an KI-Systeme;
Entstehung eines einheitlichen Binnenmarktes für rechtmäßige, sichere und vertrauenswürdige KI-Anwendungen sowie Vermeidung von Marktfragmentierung.
Das Rahmenwerk formuliert zu diesem Zweck prinzipienbasierte Mindestanforderungen, die einem risikobasierten Regulierungsansatz folgen. Zudem ...