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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 33
Umsatzsteuerausweis in Rechnung
•Jemand, der Rechnungen mit
Umsatzsteuerausweisausstellt, ist auch verpflichtet, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen — (§ 11 Abs. 14 UStG), (Abweisung)
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