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Gebäude: Investitionsfreibetrag
•Bei einem Gebäude, das zu 81% betrieblichen Zwecken und zu 19% privaten Zwecken dient, kann der
Investitionsfreibetragvon Um- und Ausbauten nur für 81% der Kosten beansprucht werden — (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)
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