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Gerichtlicher Vergleich: Pönale
•Wenn in einem gerichtlichen Vergleich ein
Pönaleohne zeitliche Begrenzung vereinbart wird, ist in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr das Zehnfache des Jahresbetrages des Pönales einzubeziehen — (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)
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