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Die Mitteilung des Abgabenanspruches gemäß § 248 BAO
Die Mitteilung des Abgabenanspruches
gemäß § 248 BAO
Verfahrensleitende Verfügung, gegen die ein abgesondertes
Rechtsmittel nicht zulässig ist
VON DR. WOLFGANG BICHLER
§ 248 BAO räumt dem Haftungspflichtigen das Recht ein, innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen. Dabei hat der Haftungspflichtige die Möglichkeit, die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches zu beantragen. Dieser Antrag hemmt die Berufungsfrist (vgl. dazu Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, S. 613).
Sachverhalt Ein Geschäftsführer einer GmbH wird zur Haftung uneinbringlicher Abgaben einer im Konkurs befindlichen GmbH herangezogen. Der Haftungsbetrag setzt sich aus Umsatzsteuer (Nachforderung aus einer Betriebsprüfung — die dazugehörigen Bescheide wurden noch der GmbH zugestellt, der Geschäftsführer hat an der Schlußbesprechung teilgenommen) und lohnabhängigen Abgaben (Nachforderung aus einer Lohnsteuerprüfung — die dazugehörigen Bescheide wurden dem Masseverwalter zugestellt; der Geschäftsführer hatte mit der Lohnsteuerprüfung nichts mehr zu tun, sondern nur der Masseverwalter) zusammen. Der Haftungspflichtige beantragt die Mit...