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Fehlen von Kleinbetragsregelungen
Fehlen von Kleinbetragsregelungen
Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes bei vorzuschreibenden
Kleinstbeträgen fraglich
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Im Bereich der Zerlegung und Zuteilung von Bemessungsgrundlagen an verschiedene Gemeinden werden sich vielfach Kleinbeträge ergeben, deren Erhebung in krassem Mißverhältnis zu den dabei entstehenden Verwaltungskosten der Gemeinden als Abgabenbehörden stehen kann.
Keine Abrundung der Bemessungsgrundlage auf volle 100 S
Im Bereich der mit Ablauf des Kalenderjahres aufgehobenen Lohnsummensteuer-Erhebung war vorgesehen, daß die steuerpflichtige Lohnsumme auf volle 100 S nach unten abzurunden war (§ 27 Abs. 1 GewStG, BGBl. 2/1954). — Eine solche Abrundungsbestimmung ist dem Kommunalsteuergesetz fremd.
Unterbleiben einer Abgabenfestsetzung bis zu einem bestimmten Kleinbetrag
In einzelnen Steuergesetzen war vorgesehen, daß bis zu einem bestimmten einzufordernden Abgabenbetrag eine Steuerfestsetzung zu unterbleiben hat, z. B.
• § 72 Abs. 5 EStG i. d. F. BGBl. 660/1989: Eine Abgabenfestsetzung anläßlich der Durchführung eines Jahresausgleiches von Amts wegen hat zu unterbleiben, wenn der Jahresausgleich eine Nachforderung von nicht mehr als 100 S ergibt;
• § 16 VStG i. d. F. BGBl. 281/1990: Ve...