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Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum
Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum
Die begünstigten Ausgaben im Überblick
VON DR. ANTON BALDAUF
Als Sonderausgaben abzugsfähig sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum durch befugte Unternehmer, und zwar Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern, oder Herstellungsaufwendungen. Welche Wege bei der Auslegung dieser Bestimmung bisher verfolgt wurden und welche Ausgaben insbesondere aufgrund der zwischenzeitig ergangenen Judikatur des VwGH und des VfGH als begünstigt anzusehen sind, sei hier dargestellt.
I. Der Begriff der Sanierungsaufwendungen
Im Vordergrund der mit dem EStG 1988 neugeschaffenen Begünstigung stand die renovierungsbedürftige Wohnung. Sanierungsmaßnahmen brauchen sich jedoch nicht auf eine ganze Wohnung zu erstrecken. Begünstigt ist auch die Sanierung eines einzelnen Raumes, z. B. des Badezimmers.
Gerade in diesem Falle muß aber eine substanzbezogene Verbesserung der Installationen erfolgen (Aufwendungen für die Erneuerung der Fliesen, der Badewanne sowie des Waschtisches allein führen zu keinen Sonderausgaben). Dasselbe gilt z....