Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Interessentenbeitrag OÖ
• Für die Vorschreibung des Interessentenbeitrages nach demoö. Tourismusgesetzgenügt es, daß die betreffende Person zur selbständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in einer Tourismusgemeinde des Landes einen Sitz (Standort) oder eine Betriebsstätte hat — (§ 1 Z 5 oö. Tourismusgesetz), (Abweisung)
()