zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite R 148

Golfplatz: Bewertung

EinGolfplatz,der zeitweise zur Heugewinnung (oder sonstigen landwirtschaftlichen Zwecken) verwendet wird, gehört nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen, sondern zumGrundvermögen — (§ 30 Abs. 1 BewG), (Abweisung)

(—0188)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...