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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite R 148

Fremdenverkehrsabgabe OÖ

Für Lehrlinge und Personen, die zur Berufsausbildung an Seminaren in einem Hotel in Oberösterreich untergebracht werden, ist keineFremdenverkehrsabgabezu entrichten — (§ 3 Abs. 2 lit. b oö. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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