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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite A 611

Organschaft - Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen

Organschaft — Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen

(BMF) — Die in § 12 Abs. 2 KStG 1988 vorgesehene Nichtabzugsfähigkeit von bei einem fremdfinanzierten Beteiligungserwerb anfallenden Zinsen findet ihre Begründung in den diesen Aufwendungen in engem wirtschaftlichen Zusammenhang gegenüberstehenden gemäß § 10 KStG 1988 steuerfreien Beteiligungseinkünften. Die Vorschrift des § 9 KStG über die Zusammenrechnung der Gewinne von organschaftlich verbundenen Gesellschaften bewirkt aber, daß die dem Organträger zuzurechnenden Gewinne der Organgesellschaft nicht steuerbefreit sind, sondern im Rahmen der Organschaft besteuert werden. Schuldzinsen in Zusammenhang mit dem fremdfinanzierten Erwerb der Beteiligung an der Organgesellschaft durch den Organträger unterliegen daher nicht dem Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG 1988. (

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