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Pensionszusage an den Geschäftsführer einer GmbH
• Pensionszusage an den Geschäftsführer einer GmbH (§ 14 EStG)
(BMF) — Das BMF teilt mit, daß es zu konkreten Sachverhaltsgestaltungen keine Stellungnahme abgeben kann, weil dafür das Finanzamt zuständig ist. Dies gilt besonders auch für die Beurteilung von solchen einem GmbH-Geschäftsführer zugesagten Pensionen, die auf Prämienzahlungen aus einer Rückdeckungsversicherung abgestellt sind. Denn solche Pensionszusagen erscheinen in einem hohen Ausmaß sachverhaltsbezogen.
Aus der Anfrage geht nicht hervor, ob und in welchem Ausmaß der Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist. Damit bleibt die Frage einer verdeckten Gewinnausschüttung offen. Für den Fall, daß keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist zu den vorgebrachten Rechtsfragen folgendes zu bemerken:
Die Prämienzahlungen für die Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Der Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen ist grundsätzlich mit dem versicherungsmäßigen Deckungskapital zuzüglich der Ansprüche aus einer Gewinnbeteiligung zu aktivieren.
Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist nur unter den Voraussetzungen des § 14 EStG 1988 zulässig. Unter dem Gesichtspunkt, daß die Pensionszusage rechtsverbindlich und unwiderr...