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ÖBA 11, November 2018, Seite 815

Rückforderung von Darlehensvaluta ohne Nachweis eines Vertragsabschlusses

§§ 938, 983, 1431 ABGB

Kann der Darlehensgeber zwar die Zuzählung der Valuta beweisen, aber kein Rückgabeversprechen, steht ihm immerhin ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zu.

Aus der Begründung:

Im Jänner 2012 überwies die Kl auf ein Konto der Apotheke in K insges € 220.000, wobei der Betrag zur Abdeckung von Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb verwendet und als Darlehen in der Bilanz verbucht wurde. Die Kl ist die Mutter des Bekl, dem die Konzession für diese Apotheke mit eingeräumt worden war, und die Witwe nach dem am verstorbenen vormaligen Apothekenkonzessionär. Es steht nicht fest, dass sie den Bekl über ihr Vorhaben, der Apotheke einen Überbrückungskredit zu gewähren, informiert hatte; eine förmliche Vereinbarung über Rückzahlungsmodalitäten, Fälligkeit oder Verzinsung schlossen die Streitteile nicht ab. Die Kl überwies den Betrag allerdings im Glauben, mit dem Bekl einen Darlehensvertrag abgeschlossen zu haben.

1. Nach § 983 ABGB idF BGBl I 2010/28 ist ein Darlehensvertrag ein Vertrag, in dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darle...

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