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Zur Steuerfreiheit von Essensbons
Umstrittener BMF-Erlaß bis 1. 1. 1995 verschoben
Das (GZ 07 0202/2-IV/7/94) zur Steuerfreiheit von freien oder verbilligten Mahlzeiten und Essensbons Stellung genommen. Dieser Erlaß wurde aufgrund der restriktiven Auslegung des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG in der Öffentlichkeit heftig kritisiert. Aufgrund der zahlreichen Proteste wurde von seiten des BMF bekanntgegeben, daß dieser Erlaß bis vorerst nicht angewendet werden soll. Zwischenzeitlich soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die diesen Erlaß überarbeiten wird. Im folgenden soll die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG sowie die Auslegung dieser Bestimmung hinsichtlich Essensbons wie sie im jüngst ergangenen Erlaß des BMF zum Ausdruck gekommen ist, kritisch betrachtet werden.
Erhält der Arbeitnehmer Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis, so unterliegen diese Vorteile grundsätzlich der Lohnsteuer. Gemäß § 3 EStG sind bestimmte Vorteile und Bezüge einkommensteuerfrei gestellt. Darunter fällt gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG auch die freie oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinem Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.
Begriffsabgrenzung „am Arbeitsplatz“
Mahlzeiten sind nur dann steuerfrei, wenn s...