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SWK 26, 10. September 1994, Seite R 138

Schätzung: Berechtigung

Die Finanzbehörde ist zur Schätzung berechtigt, wennGrundaufzeichnungennicht vorhanden sind, weil sie vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden — (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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