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SWK 26, 10. September 1994, Seite R 138
Schätzung: Berechtigung
• Die Finanzbehörde ist zur Schätzung berechtigt, wennGrundaufzeichnungennicht vorhanden sind, weil sie vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden — (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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