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Ungeklärter Vermögenszuwachs
• Bei einem ungeklärtenVermögenszuwachseines Ehepaares kann angenommen werden, daß er aus nicht einbekannten Einkünften aus dem von der Ehegattin betriebenen Gewerbebetrieb stammt — (§ 167 Abs. 2 BAO)
Die Beschwerdeführerin unterhielt als Einzelunternehmerin einen in der Form einer „Lohnschneiderei“ ausgeübten Textilwarenerzeugungs- und -handelsbetrieb. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin war in ihrem Unternehmen als leitender Angestellter tätig. Anläßlich einer Betriebsprüfung stellte der Prüfer unter Verwertung der nach Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin und ihren Ehegatten und nach Aufhebung des Bankgeheimnisses eingesehenen Bankunterlagen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personenkraftwagens durch den Ehegatten S. R 138der Beschwerdeführerin ungeklärte, teilweise zur Finanzierung des Fahrzeuges verwendete Einlagen auf einem Inhabersparbuch und auf dem Gehaltskonto des Ehegatten der Beschwerdeführerin in beträchtlicher Höhe fest. Da die ungeklärten Bankeinlagen nicht aus dem dafür nicht ausreichenden Arbeitseinkommen des Ehegatten der Beschwerdeführerin, sondern mangels einer anderen den Abgabenbehörden von den Ehegatten einbekannten Einkunftsquelle nur aus dem...