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SWK 26, 10. September 1994, Seite R 136

Wiederaufnahmegrund

EinWiederaufnahmegrundliegt vor, wenn die Betriebsprüfung feststellt, daß ein „LKW Puch 300 GDN 3—2 Steyr“ als Kleinlastkraftwagen behandelt wurde, obwohl er steuerlich als Kombinationskraftwagen gilt — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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