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Nachträgliche Betriebsausgaben
• Der Ehegatte kann nicht denZinsenaufwandfür eine frühere gewerbliche Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgabe geltend machen, soweit der Zinsenaufwand anteilig seine Ehegattin betrifft — (§ 32 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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