Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuschuß zur Verlustabdeckung aus Exportgeschäften
• Ein Zuschuß einer deutschen GmbH & Co. KG an eine österreichische GmbH & Co. KG zur Abdeckung von Verlusten ausExportgeschäftenmit Produkten der deutschen GmbH & Co. KG unterliegt dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn an der deutschen Gesellschaft andere Gesellschafter beteiligt sind als an der österreichischen Gesellschaft — (§ 2 Z 3 lit. b KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()