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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite T 6

Keine Erhöhung der Einheitswerte

Auch keine Änderung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

in dieser Legislaturperiode

In dieser Legislaturperiode wird es weder zu einer Erhöhung der Einheitswerte des Grundvermögens noch zu einer Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen, erklärte Staatssekretär Dr. Johannes Ditz. Er entgegnete mit dieser Aussage den in letzter Zeit häufig in den Medien auftauchenden Spekulationen, daß es zu einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage in diesem Bereich mit Jahreswechsel oder kurz danach kommen könnte. Der Staatssekretär meint, daß diese Spekulation über eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur die Angst der Steuerpflichtigen schüren und keinesfalls eine sachliche Diskussion über die Materie zulassen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde daher auch die noch im Juni 1993 geplante Novellierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer fallengelassen.

Bei dieser Novellierung hätte es sich grundsätzlich um eine Modernisierung des Systems, eine Vereinfachung der Steuererhebung und eine Entlastung der kleinen Vermögen gehandelt. In der Öffentlichkeit wurde jedoch die Reform mit einer Anhebung der Einheitswerte auf den Verkehrswert verbunden, wodurch ein Belastungsgefühl entstand. Um daher dem positiven Effekt der Steuerreform 1...

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