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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite R 13

Zustellung von Bescheiden

•Wenn der Finanzbehörde ein

Zustellungsvertretergenannt wird, dürfen Bescheide nicht unmittelbar an den Abgabepflichtigen zugestellt werden — (§ 9 Abs. 1 ZustellG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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