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Künstlerische/handwerkliche Tätigkeit
•Wenn die
Tätigkeiteines
Steuerpflichtigenteilweise als künstlerisch und teilweise als handwerklich beurteilt wird, ist dies nachprüfbar zu begründen — (§ 22 EStG 1972; § 10 Abs. 2 UStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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