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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite E 9

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Verein als Gewerbebetrieb (§ 5 Z 6 KStG)

Veräußert ein gemeinnütziger Verein mehrfach ihm von Todes wegen zugekommene Gegenstände, so sind diese Veräußerungen als Gewerbebetrieb anzusehen, wenn diese Verkäufe für sich allein nachhaltig sind (BFH , V R 24/89, in BB 1993, 2518).

Privatstiftung (§ 5 Z 11 KStG)

Eduard Lechner untersucht die Frage, ob die österreichische Privatstiftung als Instrument zur Steueroptimierung in Frage kommt (ecolex 1993, 771 f.).

Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH & Co. KG (§ 8 Abs. 2 EStG)

Gewährt die Komplementär-GmbH ihrer KG ein Darlehen, damit diese größere Investitionen durchführen kann, dann liegt darin eine Einlage des Gesellschafters an die Gesellschaft vor. Auch wenn der Vorteil dieser Einlage den anderen Gesellschaftern zugute kommt, liegt darin keine verdeckte Gewinnausschüttung. Der VwGH verweist darauf, daß bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung diese Mittel nicht mehr der GmbH gehören und damit die GmbH nicht mehr über das Mindestkapital von 500.000 S verfügen würde ().

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