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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite A 52

Steuerliche Beurteilung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung

Kapitalherabsetzung

(BMF) — 1. Das Bundesministerium hält unabhängig von dem im konkreten Einzelfall vom Finanzamt zu beurteilenden Sachverhalt an der in bisherigen Anfragebeantwortungen erteilten Rechtsbeurteilung der steuerlichen Wirkungen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung fest. Für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen wird die grundsätzliche Steuerwirksamkeit im Rahmen des § 31 EStG 1988 vorbehaltlich einer anderen Beurteilung der Höchstgerichte als gegeben angenommen. Im Rahmen einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung ist — dem steuerlichen Verständnis der Kapitalherabsetzung als Fall der Teilliquidation entsprechend — eine aliquote Herabsetzung des Buchwertes der Beteiligung vorzunehmen. Sollte die bilanzmäßige Darstellung nicht dieser steuerlichen Beurteilung folgen, ist ein allfälliger Differenzbetrag zwischen der geringeren bilanzmäßigen und der steuerlich gebotenen höheren Abschreibung außerbilanzmäßig vorzunehmen und in der Steuererklärung geltend zu machen.

2. Die vorgenannte Beurteilung kann mit Wirkung ab der Veranlagung für 1994 nicht vollinhaltlich aufrechterhalten werden. Für Beteiligungen im Privatvermögen bestätigt § 31 Abs. 3 EStG 1988 i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1993 die ...

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