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Die 1993 und 1994 eingetretenen Änderungen beim IFB
Die 1993 und 1994 eingetretenen Änderungen beim IFB
Durchführungserlaß des GZ 14 0205/1-IV/14/93
(BMF) — Mit BGBl. Nr. 253/1993 sowie mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818, wurden mehrere Änderungen beim Investitionsfreibetrag vorgenommen. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im folgenden dazu seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
1. Befristete Anhebung und nachfolgende Absenkung des Investitionsfreibetrages
Zur Konjunkturbelebung wurde der Investitionsfreibetrag für die Zeit zwischen und unter nachfolgenden Voraussetzungen auf 30% angehoben.
1.1. Voraussetzungen für den erhöhten Investitionsfreibetrag
1.1.1. Es muß sich um ein ungebrauchtes Wirtschaftsgut handeln. Angeschaffte Wirtschaftsgüter sind als ungebraucht anzusehen, wenn sie im Zeitpunkt des Erwerbes fabriksneu sind. Hergestellte Wirtschaftsgüter gelten als ungebraucht, wenn dafür weitaus überwiegend (mindestens 75% des Wertes des Wirtschaftsgutes) ungebrauchte Teile verwendet werden. Vorführgeräte sind nicht ungebraucht, wohl aber bloße Ausstellungsstücke ohne...