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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 118

Österreichisches Patentamt: Gebühren

Eine beim Österreichischen Patentamt eingereichte, an die Weltorganisation fürgeistiges Eigentumgerichtete Stellungnahme ist gebührenpflichtig — (§ 14 TP 5 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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