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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 117
GmbH-Anteile: Abtretung
• DieAbtretung von GmbH-Anteilenunterliegt auch dann der Rechtsgebühr, wenn es sich um Anteile an einer deutschen GmbH handelt — (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)
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