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GrESt: Bemessung
• DieGrunderwerbsteuerfür einen Grundstücksanteil, für den schon Pläne zur Errichtung eines Wohnhauses vorliegen, ist vom anteiligen Entgelt für das Grundstück einschließlich der Errichtungskosten des Hauses zu entrichten — (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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