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Eingangsabgaben: Entrichtung
• Ein Inländer, der eine Armbanduhr benützt, die ein im Zollausland wohnender Reisender als Reisegut eingangsabgabenfrei nach Österreich gebracht und dem Inländer übergeben hat, ist zur Entrichtung derEingangsabgabenverpflichtet — (§ 174 Abs. 3 ZollG 1988), (Abweisung)
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