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AgB: Alimentationszahlungen
• Alimentationszahlungenfür die geschiedene Ehegattin und für Kinder waren für die Jahre 1986 bis 1988 nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen — (§ 34 EStG 1972)
„Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Rechtswidrigkeit ... liegt nicht vor. Die belangte Behörde folgte lediglich § 34 EStG 1972 in der Fassung vor der Aufhebung der Worte ,und gleichen Familienstandes‘ durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , G 188, 189/91-15, das mangels Anlaßfalleigenschaft im Sinne des Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht für den Beschwerdefall wirkt ... Durch die Aufhebung der erwähnten Gesetzesstelle im Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof ist sie einer neuerlichen Prüfung durch diesen Gerichtshof entzogen und damit verfassungsrechtlich unangreifbar geworden.“ (Abweisung)
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