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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 109
Verfahren: Beweiswürdigung
• Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat ihreBeweiswürdigungschlüssig zu begründen — (§ 6 Wr. VergnStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(2 Erk. ; )