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Verfahren: Berufung
• Eine Berufungsentscheidung, mit der die Berufung gegen einenvorläufigenBescheid (allein) als unbegründet abgewiesen wird, ändert nichts an der vorläufigen Festsetzung — (§ 289 Abs. 2 BAO)
Im Beschwerdefall war die Abgabenbehörde erster Instanz berechtigt und verpflichtet, eine endgültige Abgabenfestsetzung oder die Endgültigerklärung der vorläufigen Abgabenfestsetzung vorzunehmen. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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