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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 108

Bestrafung wegen Schmuggels

WegenSchmuggelskann ein Reisender bestraft werden, wenn er auf dem Flughafen im „Rotkanal“ einzelne Waren vorführt und den Abfertigungsbereich durch den „Grünkanal“ mit nichterklärten Waren zu verlassen versucht — (§ 35 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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