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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 108
Vergnügungssteuer Wien
• EinWarengewinnautomat,bei dem der Benützer nicht erkennen kann, welche Waren er beim Einwurf einer Münze erhalten wird, unterliegt in Wien der Vergnügungssteuer von 14.000 S je Apparat und begonnenem Kalenderjahr — (§ 6 Abs. 4 Wr. VergnStG), (Abweisung)
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