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VfGH: Dienstanweisung Betriebsprüfung
• Teilweise Aufhebung von Bestimmungen der DienstanweisungBetriebsprüfung(DBP) des BM für Finanzen vom , AÖFV Nr. 280
Aufgehoben wurden: In Abschnitt 1.7 Abs. 4 der Eingangssatz und die ersten drei Sätze mit der Überschrift „Sachverhaltsermittlung“, in Abschnitt 1.7 Abs. 5 der zweite Satz und in Abschnitt 5.3.5 Abs. 2.
Die Aufhebung trat mit Ablauf des in Kraft.
Die Großbetriebsprüfung wurde organisatorisch aus dem Bereich des Finanzamtes ausgegliedert und die in Prüfung stehenden Bestimmungen schränken die Einflußmöglichkeit des Finanzamtes zugunsten einer relativen Selbständigkeit der Betriebsprüfung gezielt ein. Sie lassen daher die ohnehin nur aus dem Prüfungsauftrag ableitbare Zurechnung in wesentlichen Punkten als bloße Deklaration erscheinen, welche den — gewiß nur aus verwaltungsinternen Überlegungen erwünschten — behördenartigen Charakter der Dienststelle verschleiert, an die das Finanzamt die Aufgabe in Wahrheit (teilweise) delegiert.
Die in Prüfung genommenen Vorschriften entfalten daher Rechtswirkungen für die Allgemeinheit, stellen eine Rechtsverordnung dar und sind mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt (§ 2 Abs. 1 lit. f des Bundesgesetzes über das...