Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anschaffungskosten eines Rohbaus doch begünstigt?
Anschaffungskosten eines Rohbaus doch begünstigt?
Differenzierung nach der Person des Veräußerers und der Art
der Finanzierung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz
Von Dr. Anton Baldauf
Ausgaben zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen bilden Sonderausgaben, die Anschaffungskosten fertigen Wohnraums hingegen nicht. Für den Kauf in Bau befindlicher Objekte gilt dasselbe. Ausgaben für den Rohbau (samt Grundanteil) führen grundsätzlich zu keiner Steuerbegünstigung. Abzugsfähig sind nur die weiteren Errichtungskosten.
Die Praxis sieht anders aus. Von Bedeutung ist in erster Linie nicht, was erworben wird, sondern von wem und auf welche Art und Weise. Der an einen gewerblichen Bauträger geleistete Kaufpreis ist so gut wie immer begünstigt. Wird von einer Privatperson erworben, bestimmt sich das Ausmaß der Begünstigung danach, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es dem Erwerber möglich war, Verpflichtungen des Veräußerers zu übernehmen. Ob eine solche Auslegung dem Gleichheitssatz entspricht, ist zu bezweifeln. Abzugsfähig dürfte auch der Erwerb eines Rohbaus von einem Privaten sein.
1. Der Erwerb von Wohnraum von einem Bauträger im Sinne der lit. a
§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG begünstigt die Leistung von achtjährig gebundenen Beträgen an besti...