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Vorsteuerabzug ausländischer Unternehmer in Österreich
in Österreich
Auffassung der Finanzverwaltung erscheint bedenklich
VON MAG. RICHARD STERL UND MMAG. DR. FRANZ KLEINBAUER
Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1972 ist Unternehmer, „wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“
In § 2 Abs. 2 leg. cit. finden sich Bestimmungen darüber, wann eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt wird.
Gemäß § 12 Abs. 1 leg. cit. kann „der Unternehmer, der im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt oder im Inland seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat, die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind;
2. ...“
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Gemäß § 13 Abs. 1 leg. cit. kann der Unternehmer „für eine im Inland ausschli...