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Ist die 13. USt-Vorauszahlung vermeidbar?
Etwaige Folgen einer Nichtentrichtung
Angesichts des Umstandes, daß die am 15. Dezember (bei monatlicher UVA) zu entrichtende 13. Umsatzsteuervorauszahlung wirtschaftlich eine gegen alle Grundprinzipien unserer (Steuer-)Rechtsordnung verstoßende Zwangsanleihe darstellt, sollte sich jeder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sehr genau mit den rechtlichen Möglichkeiten und deren Konsequenzen beschäftigen, die finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten, nicht zuletzt, um den Gesetzgeber zu veranlassen, von einem „Ausbau“ solcher Zwangsbesteuerungen Abstand zu nehmen. In diesem Sinne muß es wohl statthaft sein, sich im folgenden näher mit den gesetzlichen Bestimmungen zu beschäftigen, die im Falle der nicht rechtzeitigen Entrichtung dieser Zwangsabgabe zu beachten sind:
Gemäß § 21 Abs. 3 UStG hat das Finanzamt die Steuer festzusetzen, wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist (aus Sicht der Finanz, Anm. d. Verfassers). Die festgesetzte Vorauszahlung hat (weiterhin) im gegenständlichen Fall den 15. Dezember als Fälligkeitstag.
Gemäß § 243 BAO i. V. m. § 245 BAO steht gegen solche (bescheidmäßigen) Festsetzungen das Rechtsmittel der Berufung einen Monat lang zu. Am Fälligkeitszeitpunkt de...