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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite R 174
Familienbeihilfe: Auszahlung
• DieFamilienbeihilfeist im Falle konkurrierend erhobener Ansprüche beider Elternteile an den Elternteil auszuzahlen, der den Haushalt überwiegend führt — (§ 2 a FLAG), (Abweisung durch den VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde)
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