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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite R 174

Familienbeihilfe: Auszahlung

DieFamilienbeihilfeist im Falle konkurrierend erhobener Ansprüche beider Elternteile an den Elternteil auszuzahlen, der den Haushalt überwiegend führt — (§ 2 a FLAG), (Abweisung durch den VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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