Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionsrücklage: Auflösung
• Wird ein Betrieb im vierten Wirtschaftsjahr, jedoch vor Ablauf des vierten Jahres nach Bildung einerInvestitionsrücklageaufgelöst, so ist der Gewinn nicht um 20% der aufgelösten Investitionsrücklage zu erhöhen — (§ 9 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()