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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite A 729

Vorsteuerberichtigung nach privatem Umbau? (§ 12 Abs. 10 UStG)

Wurde eine Lieferung nicht für das Unternehmen, sondern für die private Sphäre ausgeführt und wird der Gegenstand später betrieblich verwendet, dann liegt keine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG vor, die eine Berichtigung rechtfertigen. Bei Gegenständen, die für private Zwecke erworben werden, fehlt die Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug, die auch nicht durch eine spätere Änderung ersetzt werden kann (RME 66 in ÖStZ 1994, 355).

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