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Neuer Eigenverbrauchstatbestand für PKW im UStG 1994
In einem am dem Ministerrat vorgelegten Entwurf eines „Reparaturgesetzes“ zum EU-Steueranpassungspaket wurde in § 1 Abs. 1 Z 2 UStG 19941) ein weiterer Eigenverbrauchstatbestand in Form der neuen lit. d mit folgendem Wortlaut eingeführt:
Eigenverbrauch liegt vor, „soweit ein Unternehmer Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die Leistungen im Ausland betreffen, die, wären sie im Inland an den Unternehmer ausgeführt worden, den Unternehmer nach § 12 Abs. 2 Z 2 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten.“
Durch die neue Bestimmung soll vor allem Vorsorge getroffen werden, daß die österreichische KFZ-Wirtschaft durch Änderungen beim Leistungsort sowie der Übernahme des Binnenmarktkonzepts (insbesondere im Verhältnis zu Deutschland) nicht benachteiligt wird. Nach der bisherigen Fassung des UStG 1994 wäre es bei Anmietung eines PKW von einem ausländischen Leasinggeber möglich gewesen, eine Belastung mit USt gänzlich zu vermeiden. Gemäß der Generalklausel des § 3 a Abs. 12 UStG 1994 liegt nämlich hiebei der Leistungsort an dem Ort, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (z. B. Deutschland). Der österreichische Unternehmer könnte sich allerdings eine deutsche USt gemäß § 15 Abs. 1 dUStG vom deutsche...